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Bereits
seit dem 01.01.2008 gibt es in Deutschland in Städten
und Kommunen
Fahrverbote in Umweltzonen. Die
besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche
müssen durch das
Zeichen 270.1 (oben) als "Umweltzone" gekennzeichnet
sein. Fahrzeuge ohne
eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone
nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 € Bußgeld und
ein Punkt in
Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner
Emissionswerte dürfte.
Karte
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